Zusammen.   Wachsen.   Lernen.   Leben.

Kita-Formulare


 Anmeldung


Betreunungsvertrag - gesamt


- ärztliche Untersuchung

- Betreuungszeit

- Abholberechtigung

- Kinderfahrten mit Pkw

- Foto- , Filmerlaubnis

- Einzugsermächtigung


Hausordnung der Kindertagesstätte "Zwergenland" 

1.Aufnahmebestimmungen

Es können Kinder vom 1. Lebensjahr bis zur Vollendung der 4.Klasse in unsere Kindereinrichtung aufgenommen werden. Bleibt ein Kind der Kindertagesstätte fern, so ist es am selben Tag bis 8.00 Uhr zu entschuldigen. Ansonsten muss das Essen- und Getränkegeld auch für die Fehltage entrichtet werden. Es ist notwendig, auch die Hortkinder abzumelden, wenn sie nach dem Unterricht nicht in den Hort kommen, z.B. auch bei Klassenfahrten, Schulausflügen u.a. sowie bei Krankheit und Urlaub. Bitte informieren Sie uns, falls Ihr Kind bzw. Ihrer Familie ansteckende Infektionskrankheiten, wie Windpocken, Scharlach, Diphterie, Masern, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hirnhautentzündung, Durchfall, Läuse, Salmonellen und andere schwere Erkrankungen auftreten. Nach Beendigung der Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Notwendige Medikamente werden in unserer Einrichtung nur mit schriftlicher ärztlicher Bescheinigung verabreicht. Für das Mitbringen von  Schlitten, Spielzeug, Kindersitzen und Schmuck und persönlichen Sachen übernimmt die Einrichtung keine Haftung. Wir bitten Sie, alle persönlichen Sachen Ihres Kindes mit Namen zu versehen. Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind Kindergeräte mit Bild- und Tonaufnahmen z.B. Kinderkamera´s, Handy´s usw. verboten.

 2.Ordnung und Sicherheit

 Für den Weg zur und von der Kindereinrichtung sind die Eltern bis zur Übergabe ihres Kindes an die Erzieher  voll verantwortlich. Bitte übergeben Sie Ihre Kinder am Morgen einer Erzieherin und achten Sie bei der Abholung darauf, dass sich die Kinder von Ihrer Erzieherin verabschieden. Die Eltern legen im Betreuungsvertrag schriftlich fest, welche Personen berechtigt sind, ihre Kinder abzuholen. Auf Wunsch der Eltern kann schriftlich festgelegt werden, dass ihr Kind den Weg von  zu Hause zur Kindereinrichtung bzw. von der Kindereinrichtung bis nach Hause  allein zurücklegen soll. Die Hortkinder legen den Weg von der Kindertagesstätte zur Bushaltestelle und vom Bus zur Kita  allein zurück. In diesem Fall tragen die Eltern die volle  Verantwortung  für diesen Weg. Bei Gewitter, Sturm, Unwetter, Glatteis und bei nicht voraussehbaren Gefahren verbleiben die Kinder bis zum  Abholen in der Einrichtung. Für jede Gruppe stehen den Kindern je zwei Aufenthaltsräume zur Verfügung. Die Eingangstür der Kindereinrichtung ist so abgesichert, dass kein Kind das Grundstück allein verlassen kann.  Alle Eltern und Besucher sind verpflichtet, die Eingangstür (Summertür) und das Tor des Freigeländes ordnungsgemäß zu schließen, damit kein Kind das Grundstück  unerlaubt verlassen kann. Während des Mittagsschlafes ist das Abholen der Kinder nur in Ausnahmefällen gestattet. Zur Sicherheit Ihres Kindes ist das Tragen von Ketten, Schlüsselbändern, Busausweisen (geschlossene Utensilien im Halsbereich) in unserer Kita verboten. Dies gilt auch für Turnbeutel mit langen Schnüren.

3. Organisatorische Hinweise

Zum Sport können unsere Kinder  die Lüttewitzer Sporthalle nutzen. Wir benötigen dazu geeignete Sportsachen und Sportschuhe, am besten in einen Rucksack. Das Essengeld und der Elternbeitrag werden am 10. für den laufenden Monat per Einzugsermächtigung vom Verein Zwergenland e.V. eingezogen. Alle Kinder, die nach 11.00 Uhr abgeholt werden, essen bei uns Mittag. Für jedes Kind müssen Hausschuhe (keine Pantoffeln und Plasteschuhe) mitgeschickt werden, die von den Eltern regelmäßig auf  ordentlichen Zustand und richtige Größe kontrolliert werden. Zum Mittagsschlaf benötigen wir Schlafsachen. Bitte kontrollieren Sie die Wechselwäsche (Unterwäsche, Strumpfhosen, Pullover) regelmäßig auf  Vollständigkeit. Bitte kennzeichnen Sie alle Sachen mit dem Namen des Kindes.  Bitte im Sommer die Kinder früh zu Hause mit wasserfester Sonnencreme eincremen. Wir übernehmen das am Nachmittag bei Bedarf. Bitte täglich eine Kopfbedeckung mitschicken.Tägliche Zeckenkontrolle nach dem Kindergartenbesuch ist empfehlenswert und wichtig. Bei während des Tages auftretenden Krankheitszeichen werden die Eltern benachrichtigt. Bei Durchfallerkrankungen oder Erbrechen ist ein  Arzt aufzusuchen oder Ihr Kind bleibt zu Hause und kann erst wieder in die Einrichtung kommen, wenn es 48 Stunden symptomfrei, d.h. ohne Durchfall und Erbrechen war. Bitte kontrollieren Sie täglich, ob Ihre Kinder alle Hausaufgaben im Hort geschafft haben, (HA- Zeit im Hort max.1 Stunde) Hausaufgaben wie  Lesen, Suchen von Bildern, Internetrecherchen und Berichtigungen sollten die Kinder zu Hause erledigen.

 Stand 24.01.2020

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