Satzung des Vereins

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Satzung des Vereins der KITA “Zwergenland“ e.V.

 

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke genutzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen oder durch Ausgaben, die dem  Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.

        3 Mitgliedschaft

          Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden, welche das 18. Lebensjahr erreicht hat.

 

 

  1. Schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder
  2. Mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beträge nicht eingezahlt hat.

Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich zu den Gründen schriftlich oder mündlich zu äußern.

 

 

 

 

 

 

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

 

 

 

 

Beitragsordnung

Diese wurde zur Gründungsversammlung des Vereins „Zwergenland e.V.“ am 30.09.2004

beschlossen und wie folgt festgesetzt:

 

  1. Jedes Mitglied hat bei Eintritt in den Verein eine Aufnahmegebühr von 5,00 Euro zu zahlen.
  2. Der Monatsbeitrag beträgt 2,00 Euro. Er wird quartalsweise zum 15. des ersten Monats im laufenden Quartal (für erstes Quartal am 15. Januar usw.) per Lastschrift vom Konto des Mitgliedes eingezogen.

 

 

 

Lüttewitz, 15.02.2018