In unserer
H A U S O R D N U N G
möchten wir Sie auf die besonderen Regeln unserer integrativen Kindertagesstätte hinweisen und bitten Sie, uns bei der Einhaltung dieser
zu unterstützen.
1. Aufnahmebestimmungen
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- Die Kindertagesstätte ist wochentags von 06:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Vor 06:00 Uhr werden keine Kinder entgegengenommen. Bei einer Abholung nach 16:30 Uhr wird eine Gebühr für die Betreuungszeit außerhalb der Öffnungszeiten gemäß § 15 Abs. 1 des SächsKitaG erhoben.
- Schließtage werden bereits im Vorjahr ausgehangen und sind selbständig zu beachten.
- Bleibt Ihr Kind der Kindertagesstätte fern, so ist es am selben Tag bis spätestens 08:00 Uhr zu entschuldigen. Ansonsten muss das Essen- und Getränkegeld auch für die Fehltage entrichtet werden. Ist das Fernbleiben von der Kindertagesstätte an einem Wochenendtag abzusehen, besteht jederzeit die Möglichkeit einer Abmeldung per Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter der Einrichtung.
- Es ist zwingend notwendig auch die Hortkinder abzumelden, wenn diese nach dem Unterricht in der Grundschule Mochau nicht den Hort besuchen.
- Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn bei Ihrem Kind bzw. in Ihrer Familie ansteckende Infektionskrankheiten auftreten. Womöglich bedarf es unsererseits einer Meldung nach § 34 IfSG gegenüber dem Gesundheitsamt. In jedem Fall sind andere Kinder sowie das Personal vor Ansteckung zu schützen.
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- Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesstätte. Bei während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung auftretenden Krankheitsanzeichen sowie Unfällen werden Sie von uns, unter der von Ihnen angegebenen Notfallnummer, telefonisch benachrichtigt.
- Ihr Kind darf die Kindertagesstätte nach mindestens 48 Stunden ohne Krankheitssymptomen wieder besuchen.
- Treten in unserer Kindertagesstätte ansteckende Krankheiten auf, werden Sie per Aushang im Eingangsbereich darüber in Kenntnis gesetzt.
- Bei Kopfläusen muss Ihr Kind grundsätzlich von der Kindertagesstätte fernbleiben. Für die Wiederaufnahme der Betreuung bei Kopflausbefall, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Bestätigung über die sachgemäße Behandlung. Läuse stehen in keinem Zusammenhang mit mangelnder Hygiene.
- Zwingend notwendige Medikamente werden in unserer Einrichtung nur mit schriftlicher ärztlicher Bescheinigung verabreicht. Ansonsten ist uns das Verabreichen jeglicher Medikamente oder Medizin gänzlich untersagt.
- Ergeben sich bei Ihnen Änderungen von Wohnort, Telefonnummern oder Familienstand, so ist dies unverzüglich der Einrichtungsleitung mitzuteilen.
2. Ordnung und Sicherheit
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- Für den Weg zur und von der Kindertagesstätte sind die Sorgeberechtigten bis zur Übergabe bzw. Übernahme des Kindes verantwortlich.
- Bitte übergeben Sie Ihr Kind am Morgen einer Erzieherin und achten Sie
bei der Abholung darauf, dass sich Ihr Kind von der zuständigen Erzieherin verabschiedet.
- Das Betreten der Gruppenräume mit Straßenschuhen ist aus hygienischen
Gründen verboten.
- Frühhort: Sobald Ihr Kind die Einrichtung verlässt, endet die Betreuung im Frühhort. Das Warten auf den Schulbus obliegt nicht der Verantwortung der Erzieherinnen.
- Sie legen im Betreuungsvertrag schriftlich fest, welche Personen berechtigt sind, Ihr Kind abzuholen. Im Zweifelsfall behalten wir uns die Einsicht des Personalausweises vor.
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- Bei einer Abholung durch nicht im Betreuungsvertrag namentlich aufgeführte Personen, ist zwingend eine formlose Vollmacht mit dem betreffenden Datum, dem Namen der mit der Abholung beauftragten Person und Ihrer Unterschrift bei einer Erzieherin abzugeben.
- Während des Mittagsschlafes ist das Abholen der Kinder nur in absoluten Ausnahmefällen unter Absprache mit der zuständigen Erzieherin gestattet.
- Des Weiteren kann im Betreuungsvertrag (insbesondere Hort) schriftlich festgelegt werden, dass Ihr Kind den Weg von zu Hause zur Kindertagesstätte bzw. von der Kindertagesstätte bis nach Hause allein zurücklegen soll. In diesem Fall tragen Sie die volle Verantwortung.
- Bei Gewitter, Sturm, Unwetter, Glatteis oder sonstigen Gefahren verbleibt Ihr Kind bis zur Abholung in der Einrichtung.
- Alle Eltern, Erzieherinnen und sonstigen Personen sind verpflichtet, die Eingangstür (Summertür) jederzeit ordnungsgemäß geschlossen zu halten, um möglichst sicherzustellen, dass kein Kind unbeaufsichtigt die Einrichtung verlässt.
- Um Kinder mit Allergien zu schützen, ist das Mitbringen von Haustieren in unsere Einrichtung verboten. Ausnahmen zu pädagogischen Zwecken sind im Voraus mit der Einrichtungsleitung abzusprechen.
- Ausscheidungen von Haustieren sind auf dem gesamten Gelände der Kindertagesstätte, insbesondere dem Parkplatz, umgehend eigenständig zu bereinigen.
- Zur Sicherheit Ihres Kindes ist das Tragen von geschlossenen Utensilien im Halsbereich (Ketten, Schlüsselbänder usw.) in unserer Einrichtung generell verboten. Dies gilt auch für Turnbeutel mit langen Kordeln.
- Wir bitten Sie, alle persönlichen Gegenstände Ihres Kindes mit Namen oder Initialen zu versehen.
- Für das Mitbringen von Kuscheltieren, Spielzeugen, Büchern, Kindersitzen, Schmuck und sonstigen persönlichen Gegenständen übernimmt die Einrichtung keine Haftung.
- Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind Geräte mit Bild- und
Tonaufnahmefunktionen, zum Beispiel Kameras, Smartwatches oder Handys verboten. Dies gilt insbesondere bei sogenannten Spielzeugtagen im Kindergarten oder Techniktagen im Hort. Bei Verstößen behalten wir uns vor, oben genannte Geräte bis zur Abholung durch einen Elternteil einzubehalten.
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3. Organisatorische Hinweise
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- Alle Kinder, die nach 11:00 Uhr abgeholt werden, essen bei uns zu Mittag.
- Zum Mittagsschlaf benötigen wir den Temperaturen angemessene Schlafbekleidung. Diese ist zum ersten Anwesenheitstag jeder Woche frisch mitzubringen und zum letzten Anwesenheitstag jeder Woche zum Waschen mit nach Hause zu nehmen.
- Jedes Kind benötigt geschlossene Hausschuhe, die von Ihnen regelmäßig auf deren Zustand und Größe kontrolliert werden sollten.
- Bitte kontrollieren Sie auch die Wechselwäsche Ihres Kindes regelmäßig auf deren Vollständigkeit sowie Passform. Bitte kennzeichnen Sie alle Kleidungsgegenstände mit dem Namen oder den Initialen Ihres Kindes.
- Bitte cremen Sie Ihr Kind im Sommer vor Abgabe in der Kindertagesstätte mit wasserfester Sonnencreme ein. Wir übernehmen dies am Nachmittag bei Bedarf. Dazu benötigen wir für jedes Kind eine eigene Sonnencreme. Bitte kontrollieren Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum dieser Sonnencreme.
- In unserer Kindertagesstätte besteht ganzjährig die Pflicht zum Tragen einer Kopfbedeckung bei jeglichen Aktivitäten im Außenbereich.
Dazu benötigt jedes Kind täglich eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kopfbedeckung.
- Zur sportlichen Betätigung können unsere Kinder die Turnhalle des Lüttewitzer Sportvereines nutzen. Wir benötigen dazu geeignete Sportbekleidung sowie Turnschuhe.
- Jegliche Informationen für Sie werden im Eingangsbereich, den Gruppentafeln sowie Gruppentüren angebracht und per freiwilligen WhatsApp-Gruppen versendet. Bitte informieren Sie sich möglichst eigenständig und aufmerksam.
- Hort: Bitte kontrollieren Sie täglich, ob Ihr Kind alle Hausaufgaben im Hort geschafft hat. Die Hausaufgabenzeit im Hort beträgt maximal eine Stunde pro Tag. Hausaufgaben wie Lesen, Internetrecherchen oder Plakatgestaltung sowie Berichtigungen sollte Ihr Kind in der Häuslichkeit erledigen.
letzte Aktualisierung: 08/2024